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Allgemeine Bedingungen für Kameraarbeit

STANDARD ARBEITSZEIT
Die Normalarbeitszeit, in der kein Zuschlag anfällt, beträgt pro Tag 10 Stunden einschließlich Vorbereitung und einer Mahlzeit.

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RUHEZEIT
Die Mindestruhezeit zwischen Drehschluss und der Wiederaufnahme der Arbeit des selben Drehs beträgt 11 Stunden.

 

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ÜBERSTUNDEN
Überstunden an einem Werktag werden mit 50% Zuschlag für die Stunden 11 und 12 berechnet und das doppelte danach. Zuschläge werden in in 1/2 Stunden nach Beendigung der Normalarbeitszeit berechnet. Als Basis für die Berechnung gilt 1/10 der Tagesgage.

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WERKTAGE /SONDERTAGE
Werktag ist jeder Tag der kein Sonn- oder Feiertag ist.
Sondertage sind Sonn- und Feiertage, die erste Nacht eines Nachtdrehs und alle Arbeitstage nach dem sechsten Drehtag. Hier gilt doppelte Gage.

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REISEZEITEN, GERÄTE CHECKS, VORBESPRECHUNGEN und VORLEUCHTEN
Halbe Tage (10 Stunden nicht überschreitend und kein Dreh) werden für Reisezeit berechnet (ausgenommen als Fahrer).
Geräte Checks, Vorbesprechungen, Begehungen und Motivsuchen bis zu 5 Stunden gelten als halber Tag.
Danach wird stündlich weitergerechnet. Vorleuchten bis zu 5 Stunden gilt als halber Tag, wenn nicht gedreht wird. Als Basis für die Berechnung gilt 1/10 der Tagesgage.

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GETEILTER DREH

Basiert auf 7 Stunden, die mit 8 berechnet werden.

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NACHTDREH
Nachtdreh ist ein Dreh, an dem der Arbeitsbeginn nach 15 Uhr oder später ist.
Wenn ein Arbeitsbeginn zwischen 12 Uhr und 15 Uhr angesetzt ist und nach 24 Uhr endet, gelten die Bestimmungen des Nacht Drehs.
Arbeitsbeginn für dem einen Nacht Dreh folgenden Drehtag muss 12 Stunden vor Arbeitsbeginn bekannt gegeben werden.

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DEFINITIONEN
ARBEITSBEGINN
Arbeitsbeginn heißt die von der Produktion vorgeschriebene Uhrzeit, der Abfahrt vom Hotel oder Produktionsstandort oder an der sich Mitglieder der Crew am Set, einem anderen bestimmten Stelle oder Location (des lokalen Produktionsbüros) einzufinden haben.

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DREHSCHLUSS
Drehschluss heißt das Ende eines Drehs bzw. das Ende eines technischen Abbaus und Laden und wird von der Produktion bekannt gegeben. Danach entstandener zusätzlicher Arbeitsaufwand muss gemeldet werden.

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ABSAGE
Absage heißt nicht stattfinden einer bestätigten Buchung – Bezahlung wird fällig. Verschiebungen sind möglich.
Wird ein Arbeitstag am Drehort innerhalb der ersten drei Stunden auf Grund schlechter Wetterbedingungen abgesagt, wird ein halber Tag in Rechnung gestellt.

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VERSICHERUNG
Eine Versicherung betreffs der An- und Abreise zum Set und des Aufenthaltes am Set wird durch Auftraggeber abgeschlossen.
Dies gilt auch für die Übernahme einer allgemeinen Haftpflicht auch im Fall einer selbständigen Tätigkeit für den Auftraggeber.

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REISEAUFWAND
Reiseaufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gelten die üblichen Diätensätze (bei Catering halber Satz).

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